Weitere Tätigkeiten für das Gericht ergeben sich durch die Anordnung der Berichtigung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) oder des Familienbuches.
Zuständig für die Bearbeitung der Standesamtssachen ist das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts. Dies ist für den hiesigen Bezirk das Amtsgericht Bielefeld .
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann binnen 2 Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden, über die dann das Landgericht Bielefeld entscheidet.
Kosten für dieses Verfahren werden nur im Falle der Zurückweisung eines Antrages erhoben, sonst ist das Verfahren kostenfrei.
Für Namensänderungen nach dem Transsexuellengesetz ist ausschließlich das Amtsgericht Dortmund zuständig.