Nachtbriefkasten

Links neben der Eingangstür des Gebäudes befindet sich der Nachtbriefkasten.

Die in den Nachtbriefkasten eingeworfene Post ab Mitternacht wird von der vor Mitternacht eingeworfenen getrennt. Es lässt sich dadurch nachweisen, ob bei Fristen, an die Rechtsfolgen geknüpft sind (zum Beispiel die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Rechtsmittels), der Eingang an einem bestimmten Tag erfolgte und damit rechtzeitig oder zu spät war. Gerichtliche Fristen umfassen den ganzen Tag und enden unabhängig von den Geschäftszeiten erst um 24.00 Uhr. Jeder Schriftsatz, der bis 23:59 eingeht ist damit rechtzeitig, was aber ab 00:00 Uhr eingeht, ist verspätet.