Die Geschäftsverteilungspläne eines Gerichtes regeln von vorneherein, welcher Richter oder sonstige Mitarbeiter/-in für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist. Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss festgelegt. Dies ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern den "gesetzlichen Richter" im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz zu gewährleisten.
Den richterlichen Geschäftsverteilungsplan sowie den Geschäftsverteilungsplan des gehobenen Dienstes können Sie im PDF-Format ansehen. Es handelt sich in beiden Fällen um eine abgekürzte Version für das Internet. Den vollständigen Wortlaut der Geschäftsverteilungspläne können Sie während der Sprechzeiten in der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehen.
Regelungen hinsichtlich des Eil- und Bereitschaftsdienstes im Landgerichtsbezirk Bielefeld finden Sie auf der dortigen Internetseite.