Amtsgerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten.
Daneben bilden die Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Grundbuchsachen, Nachlassangelegenheiten, Registersachen, Betreuungs- und Vormundschaftsverfahren) einen Großteil der Aufgabenbereiche eines Amtsgerichts
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die diversen Aufgabenbereiche des Amtsgerichts sowie die Verteilung der Geschäfte innerhalb der Dezernate. Ferner finden Sie hier Informationen zur Tätigkeit der Gerichtsvollzieher, unserem Gerichtsbezirk und der Mediation als Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung.