Das Schiedsamt wird ausgeübt von einem auf bestimmte Zeit gewählten Schiedsmann oder einer Schiedsfrau.
Schiedspersonen sind unter anderem zuständig für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts. Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind, Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Daneben ist das Schiedsamt zuständig für Delikte, die im Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Privatklageverfahrens zu verfolgen sind (Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Sachbeschädigung und weitere).
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Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und
Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter
streitschlichtung@jm.nrw.de zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.
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