• Ordner Aufgebotsverfahren
    Verfahren zur Kraftloserklärung von Urkunden.
  • Ordner Beratungshilfe
    Hilfe für bedürftige Bürger zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens
  • Ordner Hinterlegungsangelegenheiten
    Geld, Wertpapiere, sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten können unter bestimmten Voraussetzung beim Amtsgericht hinterlegt werden.
  • Ordner Insolvenzverfahren
    Das Insolvenzverfahren dient dazu, bei Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) eines Schuldners das vorhandene Vermögen zu verwerten und den Erlös gleichmäßig an die Gläubiger zu verteilen.
  • Ordner Kirchenaustritte
    Kirchenaustrittserklärungen erfolgen in Nordrhein-Westfalen ausschließlich gegenüber dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat.
  • Ordner Standesamtsangelegenheiten
    Berichtigung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) oder des Familienbuches.
  • Ordner Todeserklärungen
    Verfahren nach dem Verschollenheitsgesetz.