Ein Teil der Aufgaben, die den Amtsgerichten übertragen sind, wird "Freiwillige Gerichtsbarkeit" genannt. Es handelt sich um geregelte Verfahren für bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten. Die Beteiligten können sich an das Gericht wenden, um zum Beispiel Eintragungen in das Grundbuch vornehmen zu lassen oder die Einrichtung einer Betreuung anzuregen. Man nennt diesen Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch "vorsorgende Rechtspflege".