Die Betreuungsabteilung des Amtsgerichts ist zuständig für die Bestellung und Überprüfung von Betreuerinnen und Betreuern.
Rechtliche Betreuung
Für eine erwachsene Person, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, kann das Gericht eine Betreuerin/einen Betreuer bestellen. Vorzugsweise wird eine ehrenamtliche Betreuerin oder ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt. Steht eine solche/ein solcher nicht zur Verfügung, bestellt das Gericht eine Berufsbetreuerin/einen Berufsbetreuer. Die Betreuerin/der Betreuer kann in genau bestimmten Bereichen, den sogenannten Aufgabenkreisen, für die betroffene Person handeln. Aufgabenkreise sind beispielsweise Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten oder die Gesundheitssorge. Dabei sind die Wünsche der betroffenen Person zu beachten.
Eine Betreuerin/ein Betreuer wird nur bestellt, soweit dies erforderlich ist. Dies gilt in mehrfacher Hinsicht. Eine Betreuung ist beispielsweise dann nicht erforderlich, wenn die betroffene Person von einer/einem Bevollmächtigten rechtsgeschäftlich vertreten werden kann. Dies kann durch eine Vorsorgevollmacht geschehen. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, wird eine Betreuerin/ein Betreuer nur für die Aufgabenkreise bestellt, in denen die betroffene Person ihre Angelegenheiten nicht selber regeln kann. Und schließlich darf eine Betreuerin/ein Betreuer nur solange bestellt werden, wie die betroffene Person sie/ihn benötigt.
Gerichtliches Verfahren
Für die Bestellung einer Betreuerin/eines Betreuers ist das Betreuungsgericht zuständig. Die betroffene Person kann selbst einen Antrag auf Bestellung einer Betreuerin/eines Betreuers stellen. Auch Dritte, zum Beispiel Familienangehörige, Nachbarn oder Bekannte können die Bestellung einer Betreuerin/eines Betreuers anregen. Das Gericht prüft dann, ob eine Betreuung erforderlich ist. Stellt das Gericht fest, dass eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt werden muss, erlässt es einen Beschluss, in dem unter anderem aufgeführt wird, auf welche Aufgabenkreise sich die Betreuung bezieht und wer Betreuerin/Betreuer ist.