Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen

Mittels E-Mail können

• Klagen,
• vorbereitende Schriftsätze,
• Anträge und
• sonstige Dokumente

nicht wirksam an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen übermittelt werden.

Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die unter dem nachfolgenden Link aufgeführten Hinweise zu beachten:

Elektronischer Rechtsverkehr externer Link, öffnet neues Browserfenster

Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.

Kommunikation mit der Justizverwaltung

In Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation über dieselben Kommunikationswege wie in Rechtssachen möglich.

Zusätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Kommunikation mit der Justizverwaltung:

  • Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten, finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate PDF
  • EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur

Seit dem 13. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen.


Der Dienst ist über die Internetseite https://mein-justizpostfach.bund.de/ externer Link, öffnet neues Browserfenster erreichbar und ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz.

Bürgerinnen und Bürger können damit zum Beispiel rechtswirksam Klagen bei Gericht einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide elektronisch an ihre Rechtsanwältin oder ihren Rechtsanwalt übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie im Justizportal.: Mein Justizpostfach externer Link, öffnet neues Browserfenster

Kontaktaufnahme per E-Mail

Bei der Kontaktaufnahme per E-Mail erfolgt die Eingabe personenbezogener Daten auf ausdrücklich freiwilliger Basis (Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a DSGVO).
Dabei können gespeichert werden:
• Anrede
• Name/Firmenname
• Vorname
• E-Mail Adresse
• Straße
• Hausnummer
• Postleitzahl
• Ort
• Telefonnummer
• Betreff
• Ihre Nachricht
• Benutzer/Benutzername
• IP-Adresse
 
Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail müssen die von Ihnen freiwillig mitgeteilten Daten gespeichert werden, damit wir Ihrem Anliegen entgegen kommen können.
Personen unter 16 Jahren sollten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln, es sei denn die Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten (Träger der elterlichen Verantwortung) wurde erteilt (Artikel Absatz 1 DSGVO). Die Zustimmung muss dann ausdrücklich in der Nachricht vermerkt sein  (Artikel 8 Absatz 2 DSGVO). Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen an. Wissentlich sammeln wir solche Daten nicht.
Die von Ihnen eingegebenen persönlichen Daten verwenden wir nur zu dem von Ihnen gewünschten Zweck und nur innerhalb der Landesregierung bzw. der mit dem jeweiligen Service beauftragten Behörden, Dienststellen und Institutionen.
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per E-Mail oder Kontaktformular erhalten,  löschen wir, sobald die Speicherung nicht mehr für den von Ihnen verfolgten Zweck oder im Zusammenhang mit damit ausgelösten Verwaltungsvorgängen und den  hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten (Anlage zur Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz und Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, Aufbewahrungs-Verordnung NRW) erforderlich ist.

Ich habe die Hinweise gelesen und möchte nun eine E-Mail senden poststelle@ag-buende.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm