Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen
Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die unter dem nachfolgenden Link aufgeführten Hinweise zu beachten:
Elektronischer Rechtsverkehr
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.
Kommunikation mit der Justizverwaltung
In Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation möglich. Gemäß dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen und dem De-Mail-Gesetz sind seit dem 1. Januar 2018 folgende weitere elektronische Zugänge eröffnet:
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DE-Mail = Zertifizierter DE-Mail Zugang . Die DE-Mail Adresse der jeweiligen Behörde finden Sie nach der Installation der DE-Mail-Software in dem dort vorhandenen Verzeichnis
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Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate
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EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Bei der Kontaktaufnahme per E-Mail erfolgt die Eingabe personenbezogener Daten auf ausdrücklich freiwilliger Basis (Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a DSGVO).
Dabei können gespeichert werden:
• Anrede
• Name/Firmenname
• Vorname
• E-Mail Adresse
• Straße
• Hausnummer
• Postleitzahl
• Ort
• Telefonnummer
• Betreff
• Ihre Nachricht
• Benutzer/Benutzername
• IP-Adresse
Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail müssen die von Ihnen freiwillig mitgeteilten Daten gespeichert werden, damit wir Ihrem Anliegen entgegen kommen können.
Personen unter 16 Jahren sollten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln, es sei denn die Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten (Träger der elterlichen Verantwortung) wurde erteilt (Artikel Absatz 1 DSGVO). Die Zustimmung muss dann ausdrücklich in der Nachricht vermerkt sein (Artikel 8 Absatz 2 DSGVO). Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen an. Wissentlich sammeln wir solche Daten nicht.
Die von Ihnen eingegebenen persönlichen Daten verwenden wir nur zu dem von Ihnen gewünschten Zweck und nur innerhalb der Landesregierung bzw. der mit dem jeweiligen Service beauftragten Behörden, Dienststellen und Institutionen.
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per E-Mail oder Kontaktformular erhalten, löschen wir, sobald die Speicherung nicht mehr für den von Ihnen verfolgten Zweck oder im Zusammenhang mit damit ausgelösten Verwaltungsvorgängen und den hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten (Anlage zur Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz und Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, Aufbewahrungs-Verordnung NRW) erforderlich ist.
Ich habe die Hinweise gelesen und möchte nun eine E-Mail senden poststelle@ag-buende.nrw.de