Aktuell sind vermehrt gefälschte Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister bzw. von vermeintlichen Insolvenzverwaltern im Umlauf

 

Absender dieser gefälschten Rechnungen können nach bisherigen Erkenntnissen sein:

 

  1. das „Land Nordrhein-Westfalen – Amtsgericht (Name des Gerichts)“,
  2. eine GmbH im Auftrag für die „Gewerberegisterzentrale / Handelsregisterzentrale“ oder ähnliche genannte Register,
  3. die „Zentrale Zahlstelle Justiz“ in Berlin.

 

Bitte achten Sie darauf, dass Rechnungsstellungen ausschließlich durch die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm erfolgen.

Es empfiehlt sich zunächst die Eintragungsnachricht abzuwarten, da dort konkrete Hinweise über die Zahlungsmodalitäten der Justiz enthalten sind.

 

Bei Zweifeln können Sie das angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts (Name des Gerichts) vergleichen. Für eventuelle Rückfragen nutzen Sie nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer!

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Telefonnummer, die Ihnen in den zuvor vom Amtsgericht an Sie übersandten Schreiben angegeben wurde. Diese finden Sie im Briefkopf oben rechts.

 

Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.

 

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.

Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen.

 

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.

 

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.“