Aktuell sind vermehrt gefälschte Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister bzw. von vermeintlichen Insolvenzverwaltern im Umlauf
Absender dieser gefälschten Rechnungen können nach bisherigen Erkenntnissen sein:
- das „Land Nordrhein-Westfalen – Amtsgericht (Name des Gerichts)“,
- eine GmbH im Auftrag für die „Gewerberegisterzentrale / Handelsregisterzentrale“ oder ähnliche genannte Register,
- die „Zentrale Zahlstelle Justiz“ in Berlin.
Bitte achten Sie darauf, dass Rechnungsstellungen ausschließlich durch die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm erfolgen.
Es empfiehlt sich zunächst die Eintragungsnachricht abzuwarten, da dort konkrete Hinweise über die Zahlungsmodalitäten der Justiz enthalten sind.
Bei Zweifeln können Sie das angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts (Name des Gerichts) vergleichen. Für eventuelle Rückfragen nutzen Sie nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer!
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Telefonnummer, die Ihnen in den zuvor vom Amtsgericht an Sie übersandten Schreiben angegeben wurde. Diese finden Sie im Briefkopf oben rechts.
Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.
Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.
Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen.
Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.
Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.“
Der Leiter der Zentralen Zahlstelle der Justiz hat mitgeteilt, dass dort seit Anfang August 2025 bei der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) eine deutlich erhöhte Zahl von Nachfragen zu betrügerischen Zahlungsaufforderungen nach Handelsregistereintragungen eingehen.
Nach den hier vorliegenden Informationen wurde das Erscheinungsbild der gefälschten Rechnungen erneut angepasst und vermittelt nunmehr noch stärker den Eindruck amtlicher Schriftstücke. Demnach werde nun ausschließlich das Landeswappen Nordrhein-Westfalen verwendet. Frühere Varianten mit dem Bundesadler sind zuletzt nicht mehr aufgetreten.
Darüber hinaus wird vielfach eine deutsche Bankverbindung angegeben. Beispielhaft wurden die folgenden IBANs bekannt:
- DE46 1001 2345 0998 9723 11
- DE08 1001 1001 2755 4850 72
- DE45 1101 0101 5566 4433 32
- DE33 1001 8000 0295 6556 49
- DE26 3701 9000 1011 2031 04
