In der Justiz NRW gibt es Sonderzuständigkeiten für Landwirtschaftssachen bei bestimmten Amtsgerichten. Unter Landwirtschaftssachen fallen schwerpunktmäßig folgende Anträge und Streitigkeiten:
- Erteilung von Hoffolgezeugnissen nach dem Tod der Hofeigentümerin bzw. des Hofeigentümers,
- Erteilung von Erbscheinen über das hoffreie Vermögen in Verbindung mit der Erteilung eines Hoffolgezeugnisses,
- Genehmigung von Hofübergabeverträgen,
- Streitigkeiten, die sich in Anwendung der Höfeordnung ergeben (zum Beispiel Streit über Abfindungsansprüche, Altenteilsfragen),
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Pachtverträgen,
- Eintragung und Löschung von Hofvermerken im Grundbuch,
- Gerichtliche Entscheidung bei Versagung der Genehmigung der Grundstücksveräußerung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen, Prüfung der Hofeigenschaft.
Die Landwirtschaftssachen für den Bezirk des Amtsgerichts Bünde werden bei dem Amtsgericht Herford bearbeitet.