Die Anweisungsstelle berechnet die Beträge, die Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige für ihre Teilnahme an Gerichtstermine erhalten. Erstattet wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen. Der Antrag auf Überweisung der Zeugenentschädigung ist Ihrer Ladung beigefügt und innerhalb von drei Monaten nach dem Terminsende bei dem Vernehmungsgericht einzureichen. Der Betrag wird dann auf Ihr Konto überwiesen.