Bei Erbausschlagungen sowie Beantragung von Erbscheinen die Sie vor dem zuständigen Nachlassgericht in Bünde beurkunden lassen möchten, ist eine vorherige Terminabsprache über die Geschäftsstelle notwendig. 

Den zuständigen Sachbearbeiter in der Geschäftsstelle erreichen Sie wie folgt:

Frau Poggemöller (Buchstaben A bis G) montags bis donnerstags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Telefonnummer: 05223/922-904

Frau Wippermann (Buchstaben I bis Q) montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Telefonnummer: 05223/922-909

Frau Breitenkamp (Buchstaben H und R bis Z) montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Telefonnummer: 05223/922-905

Maßgeblich ist der Nachname des Verstorbenen.

Erbausschlagungen sowie die Beantragung von Erbscheinen können Sie auch bei einem Notar ihrer Wahl erledigen. Hinsichtlich der Fristen der Ausschlagung wird auf § 1944  BGB  hingewiesen.

Wollen Sie einen Erbschein beantragen, so sind außer der Sterbeurkunde auch Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, auch in Form des Familienstammbuchs) aller in Betracht kommenden Miterben einschließlich bereits verstorbener Personen (z. B. vor der Erblasserin bzw. dem Erblasser verstorbene Ehegatten oder Kinder) vorzulegen, um deren Verwandtschaftsverhältnis zu der verstorbenen Person zu belegen. Auch in diesem Fall müssen alle Miterben mit Postanschriften benannt werden. Außerdem ist es hilfreich, Vollmachten der Miterben vorzulegen, in denen diese ihr Einverständnis mit Ihrem Erbscheinsantrag dokumentieren. Andernfalls müsste das Gericht diese Personen vor der Erteilung des Erbscheins zu dem Antrag schriftlich anhören, was zu einer vermeidbaren zeitlichen Verzögerung führen kann.

Weitere Informationen bzgl. der Nachlaßabteilung finden Sie hier