Ein Teil der Aufgaben, die den Amtsgerichten übertragen sind, wird "Freiwillige Gerichtsbarkeit" genannt. Es handelt sich um geregelte Verfahren für bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten. Die Beteiligten können sich an das Gericht wenden, um zum Beispiel Eintragungen in das Grundbuch vornehmen zu lassen oder die Einrichtung einer Betreuung anzuregen. Man nennt diesen Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch "vorsorgende Rechtspflege".

  • Ordner Betreuungsangelegenheiten
    Rechtliche Betreuung von Erwachsenen, Vorsorgevollmachten.
  • Ordner Grundbuch
    Rechtsverhältnisse an Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten.
  • Ordner Nachlassangelegenheiten
    Verfahren vor dem Nachlassgericht zur Verwahrung und Eröffnung von Testamenten, Erteilung eines Erbscheines. Ausschlagung des Erbes und anderes.
  • Ordner Registersachen
    Führung folgender Register: Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Güterrechtsregister.